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Arbeitsmarkt Service

Wiener Bildungspass

Österreichischer IntegrationsFonds
Österreichisches Sprachdiplom Deutsch

Förderungen für die Fremdsprachenkurse.

Mag. Birgit Walter und Mag. Petra Rosar beraten Sie gerne persönlich über die Förderungen und geförderten Fremdsprachenkurse und Sprachtrainings im Sprachenstudio!

Seit Jahren arbeitet das Sprachenstudio erfolgreich mit dem „AMS“ und dem „WAFF“ im Bereich der Fremdsprachenkurse zusammen. Beide Institute fördern Fremdsprachen Kurse und den Fremdsprachen Unterricht mit Zuschüssen und Unterstützungen. Es ist auch möglich, Gruppen- und Einzeltrainings zu kombinieren und sich diese Form des Sprachtrainings fördern zu lassen. Sie werden sehen: Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Förderung zum Erlernen einer Fremdsprache.

Förderungen für Einzelpersonen in Wien – Ihr geförderter Kurs startet bald!



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Ziel der Förderungen:


  • Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert Einzeltrainings, Gruppentrainings und auch Kurse mit  Kombinationen in Ihrer Zielsprache, …

  • um Ihnen bessere Ausgangschancen für einen neuen Berufseinstieg zu bieten.
So werden Ihre Interessen und Ihr Leben gefördert!

 

Welche Personen werden im Fremdsprachenkurs gefördert:


  • Arbeitslose und …

  • geringfügig beschäftigte Personen erhalten Förderungen, wenn sie …

  • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Das ist die wichtigste Voraussetzung für diese Förderung.

 

Wie viel:


  • Wichtig für diese Förderung ist, dass Sie einen Fremdsprachenkurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten ( 1 UE = 55 Minuten) pro Woche absolvieren.


  • Vor der Förderung bekommen Sie vom Sprachenstudio einen Kostenvoranschlag, den Sie Ihrem Betreuer/-in beim „AMS“ vorlegen.
Danach wird die Förderung bewilligt.

  • Bei Zustimmung übernimmt das „AMS“ alle Kosten und fördert Ihren Unterricht zu 100 %.



 

Förderungen für Firmen mit Firmensitz in Wien



ams

 

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2) für Arbeitnehmer/-innen.



 

Ziel der Förderung:


  • Die geförderten Fremdsprachenkurse sichern den Arbeitnehmer/-innen die Beschäftigung durch zusätzliche * Qualifizierung, …

oder erleichtern den Arbeitnehmer/-innen durch die Förderung die Weiterbildungsaktivitäten.

 

Welche Personen werden gefördert:


  • Arbeitnehmer/-innen ab 45 Jahre in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
werden gefördert

  • Frauen unter 45 Jahre, die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen
haben, in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis erhalten diesen geförderten Fremdsprachenkurs.


  • Wiedereinsteier/-innen (nach Kinderbetreuung, Elternkarenz), ein halbes Jahr vor Wiedereinstieg werden bis
1 Jahr nach dem Wiedereinstieg gefördert.

 

Wie viel:


  • Die Höhe der Förderung beträgt 60 %.

  • Im Falle der Förderung von Frauen unter 45 Jahre werden sogar 70 % der Kurskosten für den Fremdsprachenkurs gefördert.